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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltungsbereich, Verkaufsbeschränkungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (i.F. „AGB“ genannt) des Verlagshauses Stadthagen GmbH (i.F. „Verkäufer“ genannt) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren an Kunden, die über den Onlineshop www.wahlmoebel.de (i.F. „Onlineshop“ genannt) geschlossen werden, ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden.
  3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern.
  4. Der Verkäufer liefert nur an Kunden mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union.
  5. Bestellungen über den Onlineshop sind nur möglich bei paketversandfähigen Waren und/oder kleinen Bestellvolumina. Andere Bestellungen werden manuell verarbeitet.

II. Definitionen

  1. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
  3. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis vorliegt, das von niemandem im Rahmen der zuzumutenden Sorgfalt abgewendet werden konnte.

III. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot und/oder der Produktdarstellung im Onlineshop.
  2. Der Vertragstext wird durch den Verkäufer gespeichert. Der Kunde erhält den Vertragstext per E-Mail zugeschickt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Onlineshop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
  3. Für den Vertragsschluss über den Onlineshop gelten die nachfolgenden Bestimmungen der Absätze 4 bis 6.
  4. Die im Onlineshop dargestellten Produktangebote stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen lediglich der Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  5. Der Kunde legt die gewünschten Waren in den Warenkorb, durchläuft den Bestellprozess und klickt am Ende den Button „zahlungspflichtig bestellen“. Dadurch gibt er ein verbindliches Angebot ab, an das er vier Werktage gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen.
  6. Nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält dieser eine Bestellbetätigung an seine E-Mail-Adresse geschickt. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden. Sobald diese beim Kunden eintrifft, ist der Vertrag verbindlich geschlossen.
  7. Für den Vertragsschluss über sonstige Kommunikationskanäle gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
  8. Der Kunde formuliert seine Bestellwünsche. Daraufhin erstellt der Verkäufer ein verbindliches Angebot an den Kunden. Der Kunde kann dieses Angebot durch verbindliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer annehmen. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald die Annahmeerklärung dem Verkäufer zugeht.

IV. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Stammdaten zu machen. Insbesondere ist eine valide E-Mail-Adresse anzugeben, über die ihm der Vertragstext zugeschickt wird. Ändert sich die E-Mail-Adresse des Kunden im Laufe einer bestehenden Geschäftsbeziehung, hat der Kunde diese Änderung unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
  2. Nutzt der Kunde die Registrierung im persönlichen Kundenbereich, erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten, die aus seiner E-Mail-Adresse und einem geheimen Passwort bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten und keinem unbefugtem Dritten zu offenbaren.
  3. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers „ab Werk“, ausschließlich Versand; dieser wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Skontovereinbarungen beziehen sich lediglich auf den reinen netto-Warenwert.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Onlineshop des Verkäufers unter https://wahlmoebel.de/lieferung-versand-zahlung angegeben werden.
  7. Bei Zahlung mittels Vorkasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
  8. Bei Zahlung mittels Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde.
  9. Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Zur Nutzung des PayPal Checkout benötigen Sie kein PayPal-Konto. Wählen Sie eine Zahlungsvariante, bei denen der Verkäufer in Vorleistung geht (z.B. Rechnung, Ratenzahlung), tritt der Verkäufer seine Forderungen gegen seinen Kunden an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten ggf. eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
  10. Es besteht zudem die Möglichkeit, mittels eines Wertgutscheins zu zahlen.
  11. Die Parteien vereinbaren die Rechnungsstellung per E-Mail.
  12. Fälligkeit tritt mit Zugang der Rechnung bei Kunden ein. Verzug mit der Zahlung tritt 14 Tage nach Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug ist das Verlagshaus Stadthagen berechtigt, Verzugszinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Absatz 2 BGB).

VI. Liefer- und Versandbedingungen, Versandgefahr

  1. Die Warenlieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist dabei die in der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift des Kunden.
  2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
  5. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

VII. Gewährleistung

  1. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, sofern die nachfolgenden Bestimmungen nicht davon abweichen:
  2. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
  3. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
  4. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
    - für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
    - für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
    - für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
    - für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
  5. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  6. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
  7. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
  8. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  9. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

VIII. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
  2. Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
    - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
    - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
  5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

IX. Höhere Gewalt

  1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können.
  2. Als höhere Gewalt werden insbesondere folgende Ereignisse angesehen:
    - Überschwemmungen;
    - Erdbeben;
    - Naturkatastrophen;
    - Sturm;
    - Hurrikan;
    - Feuer;
    - Kriege und Bürgerkriege;
    - Revolutionen;
    - Embargos und Boykottaufrufe;
    - Pandemien

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich den Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall beim Verkäufer.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
  7. Der Kunde tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

XI. Änderungsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Verkäufer wird den Kunden über Änderungen des Vertrags rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Verkäufer wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  2. Der Verkäufer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
    a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;
    b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden;
    c) soweit der Verkäufer verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
    d) soweit der Verkäufer damit einem gegen ihn gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
    e) soweit der Verkäufer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
  3. Der Verkäufer wird über solche Änderungen der AGB in Textform informieren.

XII. Datenschutz

  1. Der Verkäufer erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. seiner Beschäftigten zur Ausführung der Bestellung.
  2. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Verkäufer finden sich in der Datenschutzinformation unter https://wahlmoebel.de/datenschutz

XIII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
  3. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Stand: März 2022